Corona Schutz- und Hygienekonzept

Corona Schutz- und Hygienekonzept

Mit sicherem Gefühl etwas für die eigene Gesundheit tun
Das Schutz- und Hygienekonzept ist in meiner Privatpraxis immer schon sehr hoch gewesen. Während der Corona-Pandemiezeit wurde es regelmäßig mit den behördlichen Vorgaben abgestimmt. Ich habe gelernt: Worauf es bei dieser zwischenmenschlichen Arbeit ankommt, blieb auch beim Tragen einer Mund-Nasen-Schutz-Maske erlebbar.

Im Beratungs- und Coachingbereich wird von mir im Rahmen des Corona Schutz- und Hygienekonzepts eine FFP2-Maske getragen und der erforderliche Mindestabstand eingehalten.

Eine Befragung, die sich an mehrere hundert Praxen des internationalen TouchLife Massage-Netzwerks zwischen 23.–27. November 2020 richtete, ergab: Es waren keine Fälle bekannt, in denen im Kontext der Praxen eine Ansteckung zwischen Behandler*innen und Klient*innen nachgewiesen wurde.

Unser Beruf bringt es mit sich, Menschen nahe zu sein.

Die Erfahrungen, die wir im TouchLife Netzwerk bisher sammeln konnten, führen zu dem Ergebnis, dass

der Besuch einer Privatpraxis für TouchLife Massage kein größeres Risiko birgt als Aufenthalte in anderen öffentlichen Räumen, wo sich Menschen unter Beachtung von Schutz- und Hygieneregeln begegnen.

Bitte nehmen Sie Ihren Termin nur dann wahr, wenn Sie symptomfrei sind. Sagen Sie ab bei Anzeichen von Schnupfen, Halsweh, Husten oder erhöhter Temperatur.

Ich versichere Ihnen, dass auch ich dies gewissenhaft beachte und Behandlungen absage, sollte ich an mir Symptome bemerken.

  • Handhygiene: Sie werden gebeten, sich nach dem Betreten der Praxis als erstes mit Seife die Hände zu waschen.
  • Massage in Bauchlage: Das Kopfteil für bequemes Liegen wird vor jeder Behandlung hygienisch gereinigt und zusätzlich mit einer Einmalauflage versehen.
  • Zwischen Terminen plane ich einen zeitlichen Puffer ein, um nach jeder Behandlung die Praxis gründlich zu lüften
  • Ich selbst bin immunisiert und teste mich regelmäßig mit einem Schnelltest. Mit Ihrem Besuch in meiner Praxis bestätigen Sie, den derzeit geltenden behördlichen Vorgaben zu entsprechen.